Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB) der Lech Büroplanung GmbH
1. Allgemeines
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes mit uns abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart ist. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen dem Kunden und der Lech Büroplanung GmbH Geschäftsführerin: Sabine Lech Riedstraße 5 82178 Puchheim bei München (nachfolgend Lech büroplanung genannt). Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Mündliche Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Abmachungen mit unseren Außendienstmitarbeitern oder Beauftragten, auch schriftlich erteilte Aufträge, müssen von uns ebenfalls schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote
Unseren Angeboten liegen die hier festgelegten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Angebote und Bestellungsannahmen sind freibleibend für Preise und Lieferungen. Offensichtliche Angebotsfehler können vor Auftragsannahme berichtigt werden.
3. Auftragsbestätigung
Mit einer Auftragserteilung erkennt der Käufer diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Alle abweichenden Vereinbarungen, auch Abänderungen oder Ergänzungen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Bei fehlender Auftragsbestätigung gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Erhalten wir nach erfolgter Auftragsbestätigung nachteilige Auskünfte über die Vermögensverhältnisse des Käufers oder eine entsprechend ungünstige Auskunft über sein kaufmännisches Verhalten und seine Zahlungsweise, behalten wir uns die Auslieferung vor. Dies gilt auch dann, wenn fällige Rechnungen aus vorangegangenen Lieferungen noch nicht bezahlt sind. Die Lieferungen können dann nur gegen Vorkasse oder Bezahlung bei Anlieferung erfolgen. Wir behalten uns vor, in diesem Falle vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer kann in diesem Falle keinen Schadenersatz geltend machen.
4. Stornierung – Rücktritt – Warenrücknahme
Kommt der Vertrag auf Wunsch des Käufers zur Aufhebung, so behalten wir uns vor, alle bisher entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Stornierungen können nur 3 Wochen vor dem von uns bestätigten Liefertermin angenommen werden. Bei den für den Käufer besonders angefertigten oder speziell beschafften Waren ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
5. Lieferfrist
Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Ist die Lieferfrist verbindlich vereinbart, so verlängert sich diese Frist angemessen, wenn die Nichteinhaltung auf unvorhergesehene Hindernisse zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflusses des Lieferanten liegen. Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 6 Wochen überschritten, so ist der Erwerber berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom Vertrag kostenlos zurückzutreten,. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Lieferanten wegen verspäteter Lieferung oder Leistung beschränken sich für die Zeit des Verzuges je Woche auf höchstens 0,5 v. H. des Auftragswertes. Eine weitgehende Haftung übernimmt der Lieferant bei Lieferverzögerung, gleich, aus welchem Rechtsgrund, nicht.
6. Lieferung, Mängel, Transportschäden
Kaufleute haben Mängelrügen nach §§ 377,378 HGB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Lieferung schriftlich geltend zu machen. Bei ausdrücklicher Abnahme können Mängel nicht mehr geltend gemacht werden. Bei Versendung der Ware durch einen Spediteur gilt folgendes:
Gem. § 447 BGB geht die Ware mit der Absendung auf den Besteller über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Alle Transportschäden, wie gänzlicher oder teilweiser Verlust, Bruch, Diebstahl oder sonstige Beschädigungen aller Art müssen dem Spediteur unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden. Der abliefernde Spediteur muss spätestens am 6. Tage nach Ablieferung im Besitz der Schadensmeldung sein, andernfalls gelten die Schäden als nach Ablieferung entstanden. Der Kunde verpflichtet sich, die Schadensmeldung in der oben genannten Frist bei dem abliefernden Spediteuren zu erstatten, oder sich auf den Versandpapieren den Schaden bestätigen zu lassen. Von der Schadensmeldung ist uns eine Abschrift zu erteilen.
7. Abnahmeverweigerung
Verweigert der Erwerber die Abnahme des Vertragsgegenstand, so kann ihm der Lieferant eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Hat der Erwerber den Vertragsgegenstand innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht abgenommen, so ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In jedem Fall kann der Lieferant auch ohne Nachweis des tatsächlichen entstandenen Schadens 20 v. H. des vereinbarten Preises als Schadensersatz verlangen.
8. Lieferzeit und Lieferbedingungen
Die Lieferzeit wird nach Kalenderwochen festgelegt. Der Liefertag in der bestätigten Woche bleibt unserer Auswahl vorbehalten. Für die Lieferfrist gelten alle Vorbehalte, die sich aus unvorhergesehenen Hindernissen sowohl im eigenen Betrieb als auch denen der Zulieferer ergeben können Darunter fallen alle Ereignisse wie z. B. behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Verzögerungen in Anlieferung und Produktion usw. Wird durch solche Ereignisse die Lieferung und Leistung unmöglich bzw. wesentlich erschwert, so werden wir von der Lieferpflicht frei ohne dass der Käufer vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz verlangen kann. Gleiches gilt für die vorgenannten Hindernisse beim Käufer mit den gleichen Rechtsfolgen. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Teil derartige Hindernisse unverzüglich mitzuteilen. Für Abrufaufträge gilt eine Mindestabruffrist von 30 Tagen. Werden Lieferungen nicht fristgerecht abgenommen, so sind wir berechtigt, die Lieferung sofort in Rechnung zu stellen und entstehende Mehrkosten (z.B. durch Einlagerung) zu berechnen. Abrufaufträge sind auf längstens 1 Jahr befristet und sind in dieser Zeit abzunehmen. Sie unterliegen keiner Preisbindung.
9. Gewährleistung
Gegensätzlich gelten die Gewährleistungs- und Lieferbestimmungen des Herstellers und Vorlieferanten. Sollten derartige Bestimmungen nicht vorliegen oder nicht wirksam vereinbart worden sein, so gilt folgendes: Der Lieferant gewährleistet, dass die verkauften Gegenstände im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material und Fabrikationsfehlern sind und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt – soweit nicht anders vereinbart wurde – 6 Monate. Für Ersatzteile sowie für Reparaturen beträgt die Gewährleistung 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt grundsätzlich mit der Ablieferung der Gegenstände beim Erwerber. Bei Produkten, die von dem Lieferanten installiert werden, gilt, dass die Gewährleistungsfrist mit Übergabe des betriebsbereiten Produkten beginnt. Wird die Übergabe aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, mehr als 1 Monat verzögert, so beginnt die Gewährleistungsfrist 1 Monat nach Anlieferung der Produkte. Der Erwerber hat die gelieferten Gegenstände unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Zeigen sich hierbei Mängel, hat er diese unverzüglich dem Lieferanten schriftlich anzuzeigen und nach dessen Wahl zur Fehlerbeseitigung am Aufstellungsort oder an den Lieferanten zurückzusenden. Der Lieferant verpflichtet sich, mangelhafte Produkte nach eigener Wahl nachzubessern oder durch mangelfreie Produkte kostenlos zu ersetzen, sofern der Erwerber die Mängel nicht zu vertreten hat. Der Erwerber gewährt dem Lieferanten die zur etwaigen Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit. Verweigert der Erwerber dies, so ist der Lieferant von der Gewährleistung befreit. Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Käufer oder ein Drittel Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder die Ware unsachgemäß behandelt.
10 Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des Lieferanten gegen den Erwerber aus der laufenden Geschäftsverbindung Eigentum des Lieferanten.
11. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen den Lieferanten sowie seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund( sei es Beratung, positiver Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung), insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Lieferanten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Soweit Schadensersatzansprüche gegen den Lieferanten, dessen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen bestehen, verjähren diese binnen eines Jahres ab Ablieferung des Produktes.
12. Muster – Zeichnungen – Sonderanfertigungen
An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, sonstigen Unterlagen und Mustern behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie sind auf Verlangen zurückzusenden und dürfen nicht an Dritte ohne unser Eigenverständnis weitergegeben werden. Muster sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von einem Monat zurückzugeben oder käuflich zu übernehmen. Musterstücke in Sonderanfertigungen sind käuflich zu übernehmen und vom Umtausch ausgeschlossen. Sonderanfertigungen sind solche Artikel, die nicht serienmäßig hergestellt oder nicht in Preislisten geführt werden. Dies bezieht sich auch auf Farbgebungen. Der Käufer übernimmt die Haftung dafür, dass durch von Ihm vorgeschriebenen Herstellung keine Rechte Dritter verletzt werden. Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe ausgeschlossen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz des Verkäufers. Sollten Teile der Bedingungen gegen geltende Gesetze verstoßen, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt die Bedingung als vereinbart, die dem Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Für die Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis über die Gültigkeit des Vertrages ist ausschließlich das Gericht am Sitz des Verkäufers zuständig, soweit dies vom Gesetz nicht ausdrücklich anders bestimmt ist.
14. Preis/Zahlung
Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Bei Zahlungen von Warenrechnungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum 2 % Skonto, bis zu 30 Tagen, nach Rechnungsdatum netto. Dienstleistungen ( Montage/Kundendienst) sind sofort und ohne Skonto zahlbar, da es sich um Lohnzahlungen handelt. Gewährleistungseinbehalte sind nicht möglich. Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen ist unstatthaft, auch bei Beanstandungen oder Gegenforderungen. Zahlungen mit Scheck-Wechsel bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Bei Wechselzahlungen gehen Spesen zu Lasten des Kunden. Scheck-Wechsel gelten als Zahlungsversprechen und werden nur angenommen, wenn die Diskontierung möglich ist. Mit Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles einzelner Rechnungen werden sämtliche Forderungen sofort fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 % für Minder- bzw. 5 % für Vollkaufleute gemäß §§ 351 HGB über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. alle anderen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
15. Preise
Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Liefer- Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder sollten diese eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt dann eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Lech Büroplanung GmbH Stand: 12 / 2020